Ich stimme # 5 zu, denn es ist die Rede von einem Umgangsrecht und leider gibt es keine Umgangspflicht, sollte sich der Vater weigern. Man könnte über die Vermittler (Jugendamt) den Vater nur versuchen davon zu überzeugen, dass es für ALLE (vor allem für das Kind) sinnvoller wäre, wenn der Kontakt regelmässig stattfindet. Egal, wie man sich bemüht, recherchiert und sich Hilfe sucht, die Kleinen sind die eigentlichen Leidtragenden. Das ist bitter, da sie keine andere Wahl haben als mit der Realität ihrer Eltern leben zu lernen.