- Frage:
Das Jugendamt einschalten wenn der Ex sein Kind nur sporadisch sehen will ?Ich brauche einen Rat - ich bin nun seit einem Jahr getrennt. Aber bisher war es nicht möglich meinen Ex Mann davon zu überzeugen seinen Sohn doch regelmäßig zu holen. Dabei habe ich ihm die Wahl gelassen wie oft habe doch deutlich gemacht das ein regelmäßiger Kontakt für den Kleinen wichtig ist. Der sich im Übrigen mindestens einen 14 tägigen Kontakt wünscht. Jetzt denke ich darüber nach das Jugendamt einzuschalten weil ich mit reden nicht weiter komme. Hat jemand damit schon Erfahrung gemacht und hat das Sinn ? Mir tut es um den kleinen leid der immer im Ungewissen ist und nicht weiß ob oder wann er seinen Vater wiedersieht.Antworten: -
Ich stimme # 5 zu, denn es ist die Rede von einem Umgangsrecht und leider gibt es keine Umgangspflicht, sollte sich der Vater weigern. Man könnte über die Vermittler (Jugendamt) den Vater nur versuchen davon zu überzeugen, dass es für ALLE (vor allem für das Kind) sinnvoller wäre, wenn der Kontakt regelmässig stattfindet. Egal, wie man sich bemüht, recherchiert und sich Hilfe sucht, die Kleinen sind die eigentlichen Leidtragenden. Das ist bitter, da sie keine andere Wahl haben als mit der Realität ihrer Eltern leben zu lernen.
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