- Frage:
Entlobungsgeld von einer Frau?So eine Art Verlobung von meinem Partner (27) und mir (25) hat es schon gegeben, aber jetzt habe ich ihm die Trennung erklärt, weil einiges doch nicht zusammenpasst. Ich bin ausgezogen, habe die Mitarbeit in seiner kleinen Firma eingestellt und versuche mich partnerschaftlich neu zu orientieren. Jetzt verlangt er von mir nicht nur die Teilung der auf unser beider Leben und auf Wechselseitigkeit abgeschlossenen Lebensversicherung, sondern auch die Übernahme des Kreditvertrages für den zuvor von mir genutzten Pkw, Geld für Möbel (im Kaufvertrag mit dem Möbelhaus steht mein Name, aber er hat per Scheck bezahlt), Entschädigung wegen Nichteinhaltung der Kündigungszeit und einiges mehr. Ich habe mal was von Kranzgeld gehört, aber diese Art von Entlobungsgeld hat mich kalt erwischt. Geht sowas?Antworten: -
Kranzgeld gibt es nicht meh, Entlobunf hat heutzutagen keinen geldwerten Aspekt mehr.
Nichtsdestotrotz schließt man bei vielen Handlungen Verträge oder gründet gleichsam Gesellschaften bürgerlichen Rechts ohne dies explizit ausdrücken zu müssen.
Beispiel Möbel: Hier gebietet es doch einfach der ANSTAND, dass derjenige, der die Möbel behält, sie auch bezahlt. Wenn Du die Möbel mitnimmst, geht es doch wohl hoffentlich nicht darum wer wo auf einem Beleg steht, sondern um den Anstand, dass Du die Möbel bezahlst, die Du mitnimmst. Das nehme ich an, ist auch Dir naheliegend. Wenn er die Möbel behält, muss er sie halt auch bezahlen.
Beispiel PKW: Wenn der PKW seiner Firma oder ihm persönlich gehört, dann hast Du damit nichts zu tun und der PKW verbleibt samt Kreditvertrag bei ihm. Wenn ihr ihn extra für Dich angeschafft habt, dann wäre es aber anständig von Dir, wenn Du Dir überlegen würdest, ob Du ihn nich wirklich übernehmen willst -- also PKW und Kreditvertrag!
Alles in allem müsst Ihr einfach ANSTAND und MORAL walten lassen und eine Lösung finden, die gerecht und fair ist. Alles andere wäre doch einem Expartner gegenüber mehr als menshlich unfair -- es wäre regelrecht verwerfluch, ihn etwas ausbaden zu lassen, was er für Euch gemacht hat.
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Er hat Recht, egal wie er es nennen mag. Aber wenn er nun, durch deine Trennung auf Kosten sitzenbleibt, ist es doch sein gutes Recht, dieses Geld einzufordern.
Sicherlich wird hier auch wieder mit zweierlei Maß gemessen, da du ja die "arme" Frau bist. Wärst du nun allerdings ein Mann und hättest dich getrennt - oh ha, dann wären die Hyänen wieder zuhauf unterwegs und würden auf dich MANN, der du Eheversprechen abgibst und dann einseitig aufkündigst aber mächtig einschlagen. Mal sehen welche "Meinungen" hier noch auftauchen!
Ich bin für gleiches Recht für beide, egal ob männl. oder weibl. Also du wirst dich finanziell mit ihm einigen müssen. So einfach geht das nicht.
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Das mit der Trennung der Lebensversicherung solltest du mitmachen - nicht, dass er sie sonst anderweitig fällig stellt. Die Möbel wird er dir wohl nachwerfen und dann das Geld von dir verlangen können. Ob auch Verlobte betriebliche Kündigungsfristen einhalten müssen oder sich auf Unzumutbarkeit berufen dürfen, wird dir wohl nur ein Anwalt sagen können. Auch die Sache mit dem Auto halte ich für anwaltspflichtig.
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@1: Von bürgerlichem Recht habe ich nicht die Bohne an Ahnung. Die Möbel habe schon ich sozussagen nach meinem Geschmack ausgesucht, und er hat dann seine an ein Sozialkaufhaus verschenkt. Jetzt meint er, die Möbel will er nicht haben, weil sie ihn an mich erinnern. Wenn ich sie nicht innerhalb von zwei Wochen abhole, will er sie irgendwo einlagern lassen. Das soll ich dann auch noch bezahlen. Ich soll angeblich froh sein, daß er keine Entschädigung für die Altmöbel von mir verlangt. Das Auto kann ich nicht gebrauchen, weil ich vorerst keinen Führerschein mehr habe (bin wohl zu schnell gefahren).
@3: Wie geht das mit dem fällig Stellen?
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@#4: Eine Lebensversicherung wird fällig, wenn eine(r) tot ist und dem/der anderen in diesem Zusammenhang keine Tötungshandlung nachgewiesen werden kann. Mir scheint, als wärest du auch in Sachen Partnerschaft ein wenig zu schnell gefahren. Das kostet dann zwar nicht den Führerschein, geht aber meist schwer ins Geld.
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@4: Er verschenkt seine Möbel, um dir den Gefallen zu tun, dass du dich wohlfühlst und nun lässt du ihn darauf sitzen? Anstand ist eine Tugend, die manch einer wohl nicht in der Kinderstube erlernt hat. - bist eine ziemlich arrogante Madam! Für ihn wohl gut so, dass du jetzt schon dein wahres Gesicht zeigst, und nicht erst, wenn verheiratet und noch zwei Kinder da sind. Aber ich an seiner Stelle würde auch alles tun, um Geld zurück zukommen. So einfach kämst du mir auch nicht davon.
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Für die Möbel habe ich überhaupt keinen Platz. Daß ein Mann sauer ist, wenn ihm die Frau verschwindet, kann ich ja verstehen. Aber selbst ,,Verlobung" ist ja wohl noch nicht Hochzeit. Ich habe gehofft, das rauchen aufgeben zu können, das ist aber nicht gelungen. Und schon seine Blicke deswegen haben mich fertig gemacht. Ich habe mich total in der Zwangsjacke gefühlt und kann sowas einfach nicht haben. Ich bin froh, daß ich so schnell eine andere Arbeitsstelle gefunden habe. Jetzt will er mir erzählen, daß mein Fehlen in der Firma ihn Mehrausgaben gekostet hat, weil das Büro nicht besetzt gewesen ist. Bei Krankheit wäre das doch nicht anders gewesen. Ich halte das für einen reinen Racheakt.
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Sag mal, welche Einstellung hast du denn zur Arbeit und zur versprochenen Ehe? Du kannst doch nicht einfach Knall auf Fall verschwinden - und er soll die Zeche zahlen! Etwas Ankündigungszeit wäre doch wohl angebracht gewesen. Und natürlich hat er Mehrkosten - so ein Argument, bei Krankheit wäre das auch nicht anders kann ja nur von einem nichtsdenkenden Angestellten kommen, der wirklich keine Ahnung vom Geschäftsleben hat. - unglaublich!
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wenn es einen Arbeitsvertag zwischen euch gab, dann sind die gleichen Kündigungsfristen wie für alle anderen einzuhalten. Wenn du die nicht eingehalten hast, dann wundere dich nicht über Entschädigungen. Komisch so wie so, dass du ja scheinbar abgehauen bist, ohne vorher die Angelegenheiten zu regeln. Weglaufen ist eben nicht der Brüller
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Du kannst doch nicht einfach von einem auf den anderen Tag Deine Arbeit einstellen. Du hattest doch wohl einen Arbeitsvertrag und in dem ist auch eine Kündigungsfrist verankert, die selbstverständlich einzuhalten ist, auch dann, wenn Du eine private Beziehung beendest! Das wäre ja noch schöner, wenn jeder, gerade, wie er Lust und Laune hat, der Arbeit nachzu kommen, dieses auch tut oder es einfach lässt. Mannchmal kann ich nur den Kopf schütteln über ein solches Gebaren! Konntest Du denn nicht Jemanden, der die ganze Angelegenheit mit etwas mehr Abstand, dafür aber mit Sachkenntnis hätte beurteilen können, vorher fragen können?
Selbstverständlich ist das schwierig, wenn man eine Beziehung beendet hat, den ehemaligen Partner noch jeden Tag sehen zu müssen. Ich halte es ohnehin für äußerst gefährlich, eine solche Konstellation überhaupt herbei zu führen. Aber das hättet ihr vorher besprechen müssen, auch für Dein vorzeitiges Ausscheiden -ohne Einhaltung der Kündigungsfrist- hätte es sicherlich unter zivilisierten Menschen eine vernünftige Lösung geben können Aber nun ist es zu spät!
Überlege Dir beim nächsten Mal vorher, was Du machen willst, nicht erst dann, wenn alles schon gelaufen ist und die Fronten verhärtet sind.
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Es wird immer doller! Er hat den Scheck für die Möbel als Gehaltsvorauszahlung auf meine Lohnsteuerkarte eingetragen und zusätzlich Sozialabgaben!
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Kranzgeld, als Entschädigung für die verlorene Unbescholtenheit (§ 1300 BGB a. F.) gibt es natürlich nicht mehr. Früher hieß es noch: "Der heilige Geist ist sehr verwundert, Maria klagt aus Dreizehnhundert".
Wenn die Möbel für seine Wohnung angeschafft wurden und jetzt dort stehen, sehe ich keinen Grund, warum Du sie zahlen solltest. Außerdem sind sie schon bezahlt. Er hat sich damals entschieden, diese Möbel zu bezahlen und in seineWohnung zu stellen, das wird jetzt nach der Trennung auch nicht mehr rückabgewickelt. Wenn ihm die Möbel nicht mehr gefallen, ist das sein Bier. Er kann sie doch ebenfalls verschenken. (Etwas anderes würde allerdings gelten, wenn Ihr sie für eine gemeinsame Wohnung angeschafft hättet, die jetzt aufgelöst wird.) Wer im Kaufvertrag steht, dürfte nicht von Interesse sein. Dass er seine alten Möbel auf den Müll geschmissen hat, war seine Entscheidung. Dafür kann er von Dir nichts verlangen.
Beim PKW wird es sehr auf den Einzelfall ankommen. Wem sollte der Wagen gehören? Als Indizien gelten: wer ist Halter (auf wen ist er zugelassen?), wer hat bisher die Raten gezahlt, für wen wurde er angeschafft, läuft er auf die Firma...? Ob Du Deinen Führerschein noch hast, ist dagegen nicht relevant . Falls das Auto an Dir hängenbleibt, ist es Dein und nicht sein Risiko, ob Du es nutzen kannst.
Auch falls ihr - eventuell auch nur durch schlüssiges Handeln - einen Arbeitsvertrag geschlossen hattet, solltest Du Dir keine Sorgen machen. Dann hätte er möglicherweise (!) tatsächlich einen Schadensersatzanspruch gegen Dich. Der Schaden bestünde darin, daß er nun jemand anderen dafür bezahlen muß, daß er Deine Arbeit bis zum Zeitpunkt der ordentlichen Kündigung machen muß. Dieser Schaden hebt sich aber damit auf, daß er Dich nun nicht mehr bezahlen muß. Das heißt, er hätte einen Anspruch, aber es wäre tatsächlich unterm Strich kein Schaden entstanden, der Anspruch wäre also gegenstandslos. Falls er Dich bisher nicht in Geld bezahlt hat, sondern durch Bestreiten des Lebensuterhaltes, ändert das nichts. Spätestens ab der Trennung hätte er Dich in Geld zahlen müssen. Wenn er aber der Meinung ist, daß Ihr ein Arbeitsverhältnis hattet, sollest Du Dich mal erkundigen, ob er Dich sozialversichert hat. Das solltest Du wirklich machen. Du hast Deine Arbeitskraft eingebracht, dann ist es auch recht und bilig, daß Du entsprechende Rentenansprüche erworben hast.
Die Lebensversicherung, die Ihr gemeinsam geschlossen habt, müßt Ihr selbstverständlich teilen. Das versteht sich von selbst und ist weniger eine juristische Frage, als eine Frage des Anstandes.
Allerdings sind die Fragen, die Du hier gestellt hast im diffiziel und sehr einzelfallabhängig. Da solltest Du Dich nicht auf die hier abgegebenen, zwangsläufig pauschalen Einschätzungen verlassen. Biete ihm an, das mit der Lebensversicherung in Anwesenheit (!) des Versicherungsmenschen in Ordnung zu bringen. Ansonsten gib nichts Schriftliches von Dir, hebe aber alles Schriftliche von ihm auf. Wenn er schriftlich von einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses spricht, gehe damit zu Deiner gesetzlichen Krankenkasse und erkundige Dich, ob Du umfassend sozialversichert warst. Wenn er Dich schriftlich zu irgendwelchen Zahlungen auffordert, gehe auf jeden Fall zu einem Anwalt und verlasse Dich nicht auf irgendwelche Laieneinschätzungen.
P.S.: Teilweise wundere ich mich allerdings auch über Deine Haltung im Sinne von "sein Pech..." Eigentlich finde ich, solltest Du Dich um eine gütliche Einigung bemühen und auch seine nachvollziehbaren Belange berücksichtigen. Das hat mich schwanken lassen, ob ich hier Ratschläge gebe. Du bist gegangen, für Dich ist es leichter, vernünftig mit der Sache umzugehen. Und ob er Dich wegen des Rauchens scheel angeschaut hat, ist interessiert in diesem Zusammenhang wirklich niemanden.
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@ 11 - super, Glückwunsch dem Manne für seine Weitsicht! Perfekt - tja, wer sich unrühmlich verhält, braucht wohl nicht auf Rücksichtnahme und Verständnis beim Geschädigten hoffen, oder? Weiß Dein neuer Arbeitgeber wie du dich verhälst, wenn es nicht mehr passt?
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Du wirkst für Deine 25 Jahre ziemlich unreif.
Wenn Du jetzt gemerkt hast, dass Beziehung und Ehe noch nichts für Dich sind und dich überfordern, dann bemühe Dich in gutem Einvernehmen mit Deinem Partner um eine Lösung, die möglichst wenig Schaden für beide anrichtet.
Ein Arbeitsvertrag ist tatsächlich ein Vertrag, auch wenn er nicht schriftlich fixiert wurde. Diesen Vertrag musst Du einhalten unabhängig von der privaten Beziehung zum Unternehmensinhaber, denn ihm entstehen durch Deine Unzuverlässigkeit Probleme, für die er Dich z.T. schadenersatzpflichtig machen kann.
Aber egal, ob Du dich privat trennst oder geschäftlich: es gibt Grundregeln des menschlichen Miteinanders und des Vertrauens, d.h. man muss sich auf eine Zusage verlassen können.
Nachdem Du nun deinem "Fluchtimpuls" nachgegeben hast, wie sieht es gefühlsmäßig aus? Willst Du nicht evtl. die Probleme mal mit Dienem Partner bein Ruhe sprechen, evtl. mit einem Mediator oder Paarberater? Kannst Du Dir ein Leben mit ihm gar nicht mehr vorstellen oder fühlst Du Dich nur im Moment beengt? Weißt du, solche Situationen kommen in fast jeder Beziehung vor, immer wieder. Und man kann dann nicht immer davon laufen, sondern muss sich immer wieder um eine Lösung bemühen.
Überlege Dir, was für Euch stimmt. Sei fair zu deinem Partner, übernimm Verantwortung für deinen Anteil an den Problemen. Das kommt auch Dir zugute, denn dann kommst Du mit innerem Frieden aus der Geschichte heraus und wirst innerlich stärker und reifer. Das lohnt sich immerund macht Dich beziehungsfähiger!
Und abgesehen davon.... Rauchen ist wirklich sehr ungesund und für die Umgebung sehr störend.
Versuche es doch, Dir selbst zuliebe aufzugeben, und überwinde die Trotzreaktion.
Alles Gute Euch beiden!
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@12: bin schon arg verwundert - kann denn eine Frau gerade tun und lassen was sie will - und der Mann ist der Depp? Ihre Haltung und Verfahrensweise ist geradzu moralisch verwerflich, aber vor dem Gesetz hat sie alles richtig gemacht und darf sich auch noch im Recht fühlen? Wo sind wir denn hier eigentlich? Gesetzgebungsmäßig gesehen im tiefsten Urwald? - der Hammer, - ich hoffe, ich habe dein Posting falsch verstanden, befürchte jedoch, dass dem nicht so ist.
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@12: Ich bin mit Vertrag angestellt gewesen, und er hat das Gehalt jeweils auf ein eigenes Konto von mir überwiesen. Auch Sozialabgaben hat er wohl gezahlt, so steht es zumindest auf der Lohnsteuerkarte. Beim Auto ist es so, daß er Versicherungsnehmer ist und ich als Halter eingetragen bin. Die Steuer ist deshalb von meinem Konto abgegangen, und die Versicherung hat er schon damals von meiner Gehaltszahlung abgezogen. Wegen der Möbel habe ich ihm glaube ich unterschrieben, daß sie mir gehören. Aber auch er hat ja sozusagen drinnen gewohnt. Für den Kreditvertrag für das Auto habe ich mitgebürgt, und ich glaube, daß ich auch für einen Überziehungskredit der Firma bürge. Das hat sich ja wohl jetzt hoffentlich erledigt. Erst wollte ich die Lebensversicherung dafür einsetzen, aber sein Steuerberater hat gesagt, daß das ungünstig ist.
Ich verdiene jetzt gerade mal gut die Hälfte von dem, was ich bei ihm hatte, aber das kann doch kein Grund dafür sein, zu bleiben.
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#15
Gesetze werden nicht speziell für Frauen gemacht, sie gelten für beide Geschlechter.
Es gibt genug Frauen, die nach einer Beziehung gemeinsam eingegangene Kredite abbezahlen, oder sich alleine um gemeinsam geplante Kinder kümmern...
Woher kommt deine Abneigung gegen Frauen?
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Billa, Billa, an Deiner Stelle würde ich den Ball jetzt gaaaanz flach halten. Wenn ich Dein letztes posting richtig verstanden habe, habt Ihr Euch auch noch eines Steuervergehens schuldig gemacht und zwar beide! Mit Deinem Wissen hat er eine falsche Angabe in Deiner LStK gemacht und Du hast das stillschweigend akzeptiert, ohne das Steuervergehen aufzudecken. Schreibt hier jemand mit vom Finanzamt rsp. von der Steuerfahndung?
Ich glaube, mit jedem Bröckchen, das Du uns so hinwirfst, um Deinen Ex-Verlobten in unseren Augen lächerlich zu machen, schadest Du Dir nur selbst. Du bist ziemlich unbedarft, wie mir scheint. Lass es gut sein. Vielleicht hast Du ja noch eine Chance, über einen Aussenstehenden, der nicht so emotional mit dieser Sache umgeht, einen einigermaßen vernünftigen Kompromiss zu finden, sonst wirst Du in dieser Geschichte ziemlich viel "Lehrgeld" zahlen müssen.
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@#15:
Ich bin zwar nicht #12, aber hier bin ich mir ganz sicher: Das hat doch nichts mit Mann oder Frau zu tun! Wäre es umgekehrt, der FS mit dem gleich Problem wäre ein Mann, der sich von seiner Verlobten getrennt hat, dann wäre die rechtliche Situation ganz genau die selbe!
Wie naiv und realitätsfremd hier manche immer sind!
w42
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Die Hälfte von gut 630 Euro monatlichem Lebensversicherungsbeitrag kann ich mir bei jetzt gerade mal 1400 Euro brutto überhaupt nicht leisten. Auch die Raten fürs Auto gehen von meinem Konto ab, das sind auch rund 200 Euro pro Monat. Da nützt auch der Versicherungsvertreter kaum etwas. Und mit ihm reden ist wohl auch nicht mehr drin.
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@#15
Das ist sicher keine Frage von Mann und Frau. Andersherum wäre es nicht anders.
Der Arbeitgeber, dem der Arbeitnehmer wegläuft, steht faktisch nahezu rechtlos da. Daß sich das Arbeitsverhältnis hier zufällig mit einer Beziehung überlagert, ist da ohne Einfluß. Das ist eben unser "soziales" Arbeitsrecht. Dem liegen politische Entscheidungen zugrunde, die ich nicht kommentieren will, weil ich berufsbedingt zur Zurückhaltung verpflichtet bin (und meinen Beruf in anderen Threads offenbart habe), außerdem will ich nicht "MOD..." in meinem Posting lesen, was passieren könnte, wenn ich meine Meinung dazu schriebe.
Nichteheliche Lebensgemeinschaften werden juristisch in der Regel nicht rückabgewickelt. Nach dem Scheitern einer Beziehung soll nicht die Anschaffung eines jeden Stuhls und Stücks Butter aufgerechnet werden. Wer eine Beziehung mit Rechtsfolgen will, kann heiraten oder das vertraglich regeln. Ansonsten akzeptiert der freiheitliche Staat, daß wir einfach so zusammenleben und keine weiteren Rechtsfolgen wünschen.
Die Lebensversicherung wird geteilt. Wenn das Auto für die Fragestellerin angeschafft wurde, sie Halterin ist und zumindest mittelbar die Versicherung gezahlt hat, wie sie schreibt, wird sie auch die Raten zahlen zahlen. Wenn ihr Ex seine Möbel gegen neue ausgetauscht hat, ist es sein Bier. Wenn sie aber nun geschrieben hat, daß es ihre (!) Möbel sein sollten, muß sie sie natürlich auch zahlen (hat sie ja letztendlich auch ;-) und mitnehmen.
Was Dich vermutlich stört - und mich auch -, ist das Auftreten und die Einstellung der Fragestellerin. Da wünscht man sich fast, daß sie nicht durchkommt. Das bleibt aber ohne Einfluß auf die Rechtslage, Justitia ist blind. Darauf sollte sich die Fragestellerin aber nicht ganz verlassen. Es gibt bei Gericht nämlich auch die sogenannte Meerschweintheorie. Kann man sich so oder so entscheiden, schaut man, wer "mehr das Schwein ist".
@#20
Man kann Lebensversicherungen auch kündigen oder ruhen lassen. Dann macht man halt Verlust.
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@#18:
Wo ist denn da der Steuerbetrug? Versteh ich nicht! Bitte erklär das mal!
@#20:
Da sieht man einfach mal wieder, dass man sich vor einer Ehe am besten noch nicht so stark finanziell miteinander verbandeln sollte! Bringt nur einen Haufen Probleme bei Trennung, noch zu den emotionalen Schwierigkeiten dazu!
w42
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@18: Nun aber mal halblang: Jeder Arbeitgeber darf Gehaltsvorauszahlungen leisten. Sie sind Betriebsausgaben wie normale Lohnzahlungen. Sie sind zurückzufordern, wenn die Vorausssetzungen andere werden. Ich gehe sogar davon aus, dass dann auch die Sozialabgaben anteilig rückabgewickelt werden können. Wofür die Gehaltsvorauszahlung verwendet worden ist, spielt meines Erachtens überhaupt keine Rolle. Wie ich deinen Ex einschätze, hat er nicht nur die Vorauszahlung, sondern auch die Anrechnung ordentlich geregelt. Das heißt, du hast wohl seit dem Möbelkauf jeweils weniger auf dein Konto überwiesen bekommen. Damit wäre ein ordentliches Rechtsgeschäft - wie unter nicht Verbandelten üblich - verbunden, und du brauchst den Ball gar nicht flach zu halten, weil in deinem gar keine Luft mehr drin ist.
Aber vielleicht kannst du ja wenigstens Volljurist bei Laune halten . . .
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Noch habe ich das Schreiben seines Anwalts nicht. Meine Eltern, die auf mich eindreschen, als ob es seine Eltern wären, haben mir gesagt, daß er mir wegen meines fristlosen Verschwindens keine lange Rückzahlungsfrist für den restlichen Scheckbetrag geben darf. Das glaube ich nun gar nicht. Bisher sind für die Möbel jeweils 250 Euro mit meinem Gehalt verrechnet worden, knapp 4000 Euro stehen demnach noch aus. Und auch mit weiterhin monatlich 250 Euro Rückzahlung komme ich kaum hin. Die Bank will für einen Kredit eine Lohnbescheinigung für die letzten Monate. Mein neuer Arbeitgeber kann mir nur für diesen Monat und die nächsten etwas bescheinigen. Das nützt aber nichts wegen der Probezeit.
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Liebe Billa! Partnerschaft läuft eigentlich stets auf Kredit. Weniger auf einem Möbel- oder Autokredit. Und noch weniger auf einem mit geregelter Kündigungszeit. Du hast deinem Ex den Partnerschaftskredit fristlos gekündigt - welche anderweitige Geschäftsgrundlage willst du da zu deinen Gunsten geltend machen?
Eine Partnerschaft müssen Mann und Frau sich leisten können. Ihr Ende mitunter auch . . .
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Ich habe meinem Ex überhaupt keinen Kredit gekündigt! Ich will aus der Bürgschaft für ihn raus, das ist alles. Jetzt sagt seine Bank, daß das nicht geht, weil ich nicht Geschäftspartner sei und deshalb am Bürgschaftsgrund keine Veränderung eintreten würde. Immerhin gibt es da wohl wegen seiner Zahlungen keinen zusätzlichen Ärger und die Bürgschaft bleibt damit sozusagen proforma.
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@#26 Natürlich läßt Dich die Bank nicht aus der Bürgschaft. Du hast Vorstellungen... Falls er irgendwann nicht mehr seinen Kredit bedient, wird sich die Bank an Dich wenden. Das ist ja der Zweck der Bürgschaft. Warum sollte die Bank Dich da entlassen? Ob Ihr zusammen seid, ist doch der Bank egal.
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@7 billa
Eine Verlobung ist ein Heiratsversprechen und spätestens ab da sollte man wissen, das es paßt und das man gemeinsam alt werden möchte. Deine Ansicht zeugt leider davon, das du noch längst nicht soweit gewesen bist. Die Verlobung ist wohl zu früh gewesen. Meine Vorredner bezüglich deines Reifegrades sind leider auch aus meiner Sicht zutreffend.
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@26: Wenn es sich bei deiner Bürgschaft für ihn ausschließlich um eine in Verbindung mit einem Überziehungskredit handelt, bist du möglicherweise nicht arg so ungünstig dran wie bei einem Kredit mit fester Laufzeit. Für Bürgschaften gilt nämlich kein ,,Ewigkeitsgrundsatz". Du kannst deinen Ex auffordern, entweder sich einen Ersatzbürgen zu besorgen, der dann von der Bank nicht so ohne weiteres abgelehnt werden kann. Oder den Überziehungskreditvertrag nach unverzüglichem Ausgleich seines Kontos zu kündigen. Überziehungskreditverträge sind in aller Regel von beiden Seiten, also nicht nur seitens der Bank, kurzfristig kündbar. Falls dein Ex dann zu höheren Kosten umschulden muss, wirst du deshalb wohl nicht zu Schadenersatz herangezogen werden können.
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