1. Frage:
    Gefragt am: 24.12.2010, 13:50 von Gast
    Ist Verlobung = Heiratsantrag?
    Oder ist man auch verlobt, wenn man weiß und sich sagt, dass man das Leben miteinander verbringen und für immer zusammen sein will?
    Antworten:
  2. 24.12.2010 14:57
    Verlobung bedeutet eindeutig gegenseitiges Heiratsversprechen.

    Innerhalb seiner eigenen Beziehung kann man sicherlich Begriffe undeuten, wie man will, aber nach außen hin bedeutet Verlobung eben Heiratsabsicht.

    Wer sich nur entscheidet, zusammenzubleiben, der sollte sich nicht verlobt nennen, sondern zum Beispiel Lebenspartner oder Partner.

  3. 24.12.2010 15:11
    erst wenn man einen Heiratantrag angenommen hat ist man verlobt. Wieso sollte man mit einander verlobt sein nur weil man sich sagt, dass man das Leben miteinander verbringen will? Nur die Absicht der Hochtzeit macht die Verlobungaus

  4. #3 Gast
    24.12.2010 18:45
    Eine Verlobung sollte gut überlegt sein,denn dann fragt man den anderen, ob er /sie das ganze Leben mit ihm/ihr verbringen möchte. In guten wie in schlechten Tagen. Und jeder weißt, dass das Leben nicht nur Sonnenseiten hat. Man sollte sich bewußt Verloben und traditionell wird inerhalb der nächsten 365 Tage geheiratet.Etwas anderes verstehe ich unter einer Verlobung nicht. Man muss sich sehr sicher sein, obwohl heutzutage nichts mehr sicher ist.Überlege es dir genau! Viel Glück und frohes Fest!

  5. #4 Gast
    24.12.2010 19:19
    Wenn Dein Freund im Bett zu Dir sagt, dass er sein Leben mit Dir verbringen will, bist Du deshalb noch lange nicht verlobt.
    Eine Verlobung ist ein Heiratsversprechen, das nicht rechtsverbindlich ist und nicht eingeklagt werden kann.

    Die Verlobungszeit ist zwischen angenommenem Heiratsantrag und Hochzeit. Wenn beide es ernst meinen, setzen sie gleich ein Hochzeitsdatum fest und bestellen das Aufgebot beim Standesamt.
    Nach Bestellung des Aufgebotes ist man eigentlich erst wirklich verlobt, weil dann das Heiratsversprechen in die Tat umgesetzt werden wird.
    Nach der Verlobungszeit folgt die Hochzeit.

    Eine Verlobung kann sehr leicht gelöst werden, man sagt einfach, dass es aus ist.
    Gegebenenfalls kann man dramatisch mit dem Ring um sich werfen wie im amerikanischen Kitschfilm..

    Ob man als Ehepaar das ganze Leben miteinander verbringt ist nicht sicher. Man kann sich ja wieder scheiden lassen.

  6. #5 Gast
    25.12.2010 12:58
    @4
    "Ob man als Ehepaar das ganze Leben miteinander verbringt ist nicht sicher. Man kann sich ja wieder scheiden lassen."

    Klar, das kommt öfter vor; aber ich denke, wenn man so da dran geht, sollte man gar nicht erst heiraten. Zu einer wirklichen Heirat gehört zuallermindest die feste ABSICHT, das ganze Leben miteinander zu verbringen.l

  7. 25.12.2010 14:21
    Mittlerweile ist eine Verlobung sowas wie das "Freundschaftsbändchen" der Neuzeit. Ich kenne leider einige Pärchen die seit Jahren "verlobt" sind. Kling wohl besser als "wir gehen miteinander"

  8. #7 Gast
    25.12.2010 20:00
    "Volljurist" ist bestimmt gerade damit beschäftigt, Lebkuchen zu essen, sonst hätte er die Sache schon aufgeklärt.

    Ein Verlöbnis ist ein zweiseitiges Rechtsgeschäft (geregelt in §§ 1297 - 1302 BGB). Bei einem zweiseitigen Rechtsgeschäft müssen zwei übereinstimmende Willenserklärungen abgegeben werden (ähnlich wie z. B. beim Kaufvertrag die Willenserklärungen von Käufer und Verkäufer). Die erste dieser zwei Willenserklärungen nennt man Antrag (hier also Heiratsantrag), die andere Annahme.

    Wie #2 geschrieben hat, ist man also erst verlobt, wenn der Heiratsantrag angenommen wurde (ähnlich wie ein Sack Kartoffeln erst verkauft ist, wenn der Käufer "ja" gesagt hat).

    Ein Verlöbnis ist unklagbar (= kann nicht vor Gericht durchgesetzt werden, anders als die Sache mit dem Kartoffelsack). Anders als # 4 schreibt, heißt das aber nicht, dass ein Verlöbnis deswegen nicht rechtsverbindlich ist. Wer ein Verlöbnis auflöst oder dem anderen Grund für ein Auflösen gibt (z. B. durch Fremdgehen), der ist schadensersatzpflichtig (§§1298 f BGB). Die Schadensersatzpflicht umfasst aber nur den Ersatz von Aufwendungen, die in Vertrauen auf die Eheschließung gemacht wurden (z. B. Kauf von Möbeln).

    So, das war jetzt vermutlich das unromantischste Posting des Jahres. Aber wartet erst mal. Wenn nach der Verlobung nicht nur die Ehe kommt, sondern auch noch die Scheidung. Dann gibt es erst noch ganz andere Paragraphen.

    Ich bin übrigens eher ein romantischer Typ, auch wenn mir das jetzt keiner mehr glaubt.

    m (45)

  9. #8 Gast
    26.12.2010 21:16
    Die Verlobung ist ein Heiratsversprechen! Der Antrag sollte eigentlich davor passiert sein...

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