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Ratgeber: Die eingetragene Lebenspartnerschaft
Ratgeber: Die eingetragene Lebenspartnerschaft (Kategorie: Er sucht ihn)
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Wer bei ElitePartner einen gleichgeschlechtlichen Partner sucht, wünscht sich Verbindlichkeit, aber nicht unbedingt einen Trauring. Doch natürlich hofft die Mehrheit der lesbischen und schwulen Mitglieder auf ein Happy End und eine eheähnliche Zeremonie.

„FDP-Chef Guido Westerwelle heiratet Michael Mronz“ lauteten die Schlagzeilen und suggerierten der heterosexuellen Mehrheit eine Gleichbedeutung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft. Dass Homosexuelle in Europa jedoch rechtlich außer in Ländern wie Spanien oder den Niederlanden immer noch als Menschen zweiter Klasse behandelt werden, wurde in den Hintergrund gedrängt. Doch die Unterschiede sind immer noch erkennbar, beispielsweise beim Adoptionsrecht oder dem steuerlichen Ehegattensplitting.

In Umfragen wird entsprechend die eingetragene Lebenspartnerschaft innerhalb der Community durchaus mit Skepsis gesehen. „Wollte man nicht neue Lebensmodelle entwickeln anstatt sich einem heteronormativen Status Quo anzupassen?“, fragen manche. Andere hingegen wünschen sich nach Vorbild der Ehe und ihres Liebes- und Treueversprechens ihre Beziehung auf eine weitere Entwicklungsstufe zu stellen und sehen in der Lebenspartnerschaft ein geeignetes Modell.

Im Gegensatz zu unseren Nachbarn in Frankreich steht die eingetragene Lebenspartnerschaft hier nur homosexuellen Paaren offen. Der „zivile Solidaritätspakt“ PACS bietet dort ohne Trauschein lebenden Paaren einige Vorteile gegenüber den „wild“ zusammen lebenden Paaren beispielsweise im Erb- und Adoptionsrecht. Trennt sich ein Paar, kann dies in wenigen Wochen geschehen, ein Trennungsjahr wie in Deutschland ist dort nicht nötig.

Juristisch gesehen ist die Privilegierung der Ehe nicht mehr lange zu halten, sowohl Karlsruhe als auch Brüssel haben die Bundesregierung bereits vor Jahren darauf hingewiesen, dass die bisherige Diskriminierung zu ändern sei. Statt sich jedoch um eine Reform zu bemühen, lässt Berlin die Betroffenen unter großem Aufwand und privatem Vermögen selbst durch die Instanzen klagen.

Bundesrepublik:

In Deutschland ist die Eingetragene Partnerschaft nur als rechtliche Absicherung gleichgeschlechtlicher Paare gedacht. Die rechtlichen Wirkungen sind teilweise unterschiedlich zur Ehe, wie etwa im Verfassungsrecht, im Einkommensteuerrecht, im Besoldungs- und Versorgungsrecht der Beamten und in der berufsständischen Versorgung. Eine allmähliche Annäherung findet zwar statt, wird aber von den Regierungsparteien aus Rücksicht auf konservative Wählerstimmen ausgebremst. Wie schnell dieser Wechsel kommen kann, zeigte die Landtagswahl in Stuttgart: Das Ländle, das früher kaum einen Bürgermeister zum Schirmherr des CSDs gewinnen konnte, hat sich zu einem der liberalsten Orte für die „Homo-Ehe“ gewandelt.

Schweiz:

Nachdem bereits auf Kantonsebene in Genf ein Pacte civil de solidarité mit symbolischer Wirkung und kurz danach in Zürich eine eingetragene Partnerschaft mit identischer Wirkung zur Ehe realisiert wurde, erarbeitete der Bund ein Gesetz mit eheähnlichen Wirkungen. Die Vernehmlassung hatte gezeigt, dass eine Öffnung der Ehe keine Mehrheit gefunden hätte. Trotzdem fand ein Rechtsinstitut, welches in den Wirkungen identisch war wie die Ehe, großen Zuspruch. Das heutige Gesetz ähnelt dem in Dänemark und bedeutet eine fast vollständige Gleichstellung zur Zivilehe. Ausgenommen sind ebenfalls die Adoption und der Zugang zur Fortpflanzungsmedizin, sowie der gemeinsame Familienname. Eine Eintragung erfolgt immer auf dem Standesamt. Der einzige Unterschied zur Eheschließung ist der Wegfall der Trauzeugen. In der Schweiz wurde schließlich das Partnerschaftsgesetz am 5. Juni 2005 durch den Souverän genehmigt. Es trat am 1. Januar 2007 in Kraft.

Österreich:

Erst Ende 2009 verabschiedete der Nationalrat das Eingetragene Partnerschaft-Gesetz (EPG). Im Steuerrecht, bei Renten- und Pensionsansprüchen sind homosexuelle Paare den heterosexuellen Paaren gleichgestellt. Aber die Ungleichbehandlung liegt im Detail: So ist es zum Beispiel zwar möglich, einen gemeinsamen Namen zu tragen. Dieser jedoch unterscheidet sich vom gemeinsamen Namen in der Ehe und wird nicht als Familienname geführt sondern als Nachname. Doppelnamen werden im Gegensatz zum Namensrecht in der Ehe ohne Bindestrich geschrieben.

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